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   VGH Hessen, 09.08.1990 - 3 UE 253/86   

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https://dejure.org/1990,7794
VGH Hessen, 09.08.1990 - 3 UE 253/86 (https://dejure.org/1990,7794)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.08.1990 - 3 UE 253/86 (https://dejure.org/1990,7794)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. August 1990 - 3 UE 253/86 (https://dejure.org/1990,7794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 28 Abs 2 GG, § 233 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 4 BBauG, § 6 Abs 2 BBauG, § 8 LPlG HE
    Prüfungsumfang im Verfahren zur Genehmigung eines Flächennutzungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.1990 - 3 UE 253/86
    Hierfür ist jedoch zunächst einmal maßgebend, daß die künftige Entwicklung der Wohnbedürfnisse unter Berücksichtigung aller verfügbaren Daten in einer der Materie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist (BVerwG, Urteil vom 07.07.1978 - 4 C 79.76 -, DVBl. 1978, 845, 848) und einen Zuwachs an Siedlungsfläche zu Lasten vorrangig für die Landwirtschaft geeigneter Flächen rechtfertigt.
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.1990 - 3 UE 253/86
    Dies gelte nicht nur für Rechtsverordnungen, sondern "gleichermaßen auch für alle anderen Arten vom Staat erlassener Rechtsnormen, weil auch bei ihnen der maßgebliche Gesichtspunkt zutrifft, daß anderenfalls eine mit der Rechtsschutzgarantiefunktion der Kommunalverfassungsbeschwerde unvereinbare Lücke entstünde" (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.06.1987 - 2 BvR 826/83 -, DVBl. 1988, 41, 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1980 - VIII 1271/79
    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.1990 - 3 UE 253/86
    Diese Vorschrift enthält ein Gebot zu dauerhafter materieller Übereinstimmung der Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung und erfaßt sowohl den in der Aufstellung begriffenen Bauleitplan als auch die Änderung und Neuaufstellung bestehender Bauleitpläne (vgl. Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Lfg. Oktober 1989, § 1 Rdnr. 49; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.03.1980, DÖV 1981, 269 ).
  • VG Gießen, 14.08.2000 - 1 E 293/99

    REGIONALPLAN; ABWEICHUNG; ZUWACHSFLÄCHE; RAUMORDNUNG; REGIONALVERSAMMLUNG;

    Denn dieser Rechtsschutzgarantie wird in den Fällen der Nichtberücksichtigung gemeindlicher Interessen bei der Aufstellung und der Änderung von Regionalplänen dadurch Rechnung getragen, dass die Gemeinde die in einem Regionalplan getroffenen Ergebnisse in einem anderen Verfahren verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen kann; dies gilt insbesondere für das Bauleitplanverfahren (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.08.1990 - 3 UE 253/86 -, UPR 1991, 349).
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